AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Theater Meißen gGmbH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Veranstaltungen bei denen die Theater Meißen gGmbH, Theaterplatz 15, 01662 Meißen, Veranstalter oder Ausrichter ist. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die AGB der Theater Meißen gGmbH an und unterwirft sich der Hausordnung. Die AGB können im Internet unter www.theater-meissen.de, an der Theaterkasse sowie am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lauten wie folgt:

  1. Die AGB regeln die Beziehungen zwischen der Theater Meißen gGmbH und ihren Besuchern und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.
  2. Die AGB gelten sowohl für Veranstaltungen der Theater Meißen gGmbH als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.
  3. Die Tages- bzw. Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung im Haupteingang des Theaters.
  4. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten der Theater Meißen gGmbH und der Kooperationspartner der Theater Meißen gGmbH.
  5. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb der Eintrittskarte nachzuweisen. Die Theater Meißen gGmbH behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigung auch beim Einlass, während oder nach der Vorstellung zu kontrollieren.
  6. Besucher, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Aufforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigert sich ein Besucher, dieser Aufforderung nachzukommen, sind die Theater Meißen gGmbH und das von ihr beauftragte Personal berechtigt, die betreffenden Personen unverzüglich des Hauses zu verweisen. Die Theater Meißen gGmbH behält sich in diesen Fällen vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.
  7. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Veranstaltungsleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das gleiche gilt, wenn Zuschauer während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten.
  8. Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Recht auf die erworbenen Plätze oder auf Plätze in der erworbenen Preiskategorie.
  9. Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Premieren, Gastspielen, Sonderkonzerten, Gala-Vorstellungen) gelten Sonderpreise. Die Theater Meißen gGmbH behält es sich vor, für einzelne Veranstaltungen auch nach Vorverkaufsstart, Sonderaktionsrabatte u.ä. zu gewähren. Die zu diesem Zeitpunkt bereits getätigten Käufe, bleiben davon unberührt.
  10. Der Kartenvorverkauf erfolgt auf der Grundlage des in den Werbematerialien veröffentlichten Spielplanes (Spielzeitheft, Flyer, Website, Ticketverkaufssystem Reservix, usw.). Für besonders stark nachgefragte Veranstaltungen behält sich das Theater eine Beschränkung der Kartenabgabe pro Person vor.
  11. Vorbestellungen für veröffentliche Vorstellungstermine werden persönlich, telefonisch, per e-mail oder schriftlich entgegengenommen. Reservierte Karten sind spätestens am Tag/Abend der jeweiligen Vorstellung zu bezahlen. An der Abendkasse wird pro Karte ein Aufschlag von 2,-€ erhoben. Der Aufschlag wird auch dann erhoben, wenn die Karten vorbestellt waren, aber erst an der Abendkasse abgeholt werden. Für die Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung bereit. Werden Eintrittskarten in dieser Frist nicht abgeholt, können diese von der Theater Meißen gGmbH weiterverkauft werden. Vorbestellte, aber nicht in Anspruch genommenen Karten werden dem Besteller berechnet, sofern ein Weiterverkauf der Karten nicht möglich war.
  12. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden Eintrittskarten mit einem Preisaufschlag von 2,50,-€ per Rechnung zugesandt.
  13. Die Rücknahme verkaufter und/oder übersandter Karten ist grundsätzlich nicht möglich. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Anrechtsvorstellungen sowie für verloren gegangene oder verfallene Eintrittskarten und Gutscheine wird kein Ersatz geleistet.
  14. Die Bezahlung der Eintrittskarten kann bar, mit EC-Karte, Überweisung als Vorkasse erfolgen. Nach dem Erhalt bzw. Empfang der Eintrittskarten sind diese sofort zu bezahlen.
  15. Für die Veranstaltungen der Theater Meißen gGmbH gelten unterschiedliche Preiskategorien.
  16. Die Eintrittspreiskategorien werden veranstaltungsbezogen individuell festgelegt. Das gilt auch für Preise der Fremdveranstalter.
  17. Anrechtsbedingungen:
    1. Anrechte können jederzeit im Besucherservice abgeschlossen werden. Sie schließen ein Anrecht für eine ganze Spielzeit ab. Mit Anrechtsvertragsabschluss werden die jeweiligen Bedingungen per Unterschrift akzeptiert und dem Vertragsteilnehmer schriftlich ausgehändigt.
    2. Die Bezahlung erfolgt im Besucherservice oder per Überweisungen auf eines der angegebenen Konten. Es besteht die Möglichkeit der Zahlung in folgenden Raten: September bis Dezember eines Jahres und Januar bis Juni eines Jahres.
  18. Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Theater Meißen gGmbH werden die Eintrittspreise und die Regularien des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Die Theater Meißen gGmbH haftet den Besuchern gegenüber nicht für die Leistungen und Preise dieser Veranstalter.
  19. Die Theater Meißen gGmbH haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern oder anderen Kartenanbietern.
  20. Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder auf Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist und als solcher in den Veröffentlichungen der Theater Meißen gGmbH angekündigt wurde (z.B. „Ein Abend mit ...“).
  21. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen.
  22. Schadenersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung — gleich aus welchem Grund — bestehen nicht.
  23. Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
  24. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden.
  25. Muss die Theater Meißen gGmbH aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht erstattet.
  26. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, u.ä.) aus, wird der Kaufpreis nicht erstattet.
  27. Fällt eine Veranstaltung wegen eines Streiks aus, wird der Kaufpreis nicht erstattet.
  28. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumen der Theater Meißen gGmbH und Veranstaltungsstätten anderer Anbieter während der Zeit der Nutzung durch die Theater Meißen gGmbH ist nicht erlaubt.
  29. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen der Theater Meißen gGmbH und Veranstaltungsstätten anderer Anbieter während der Zeit der Nutzung durch die Theater Meißen gGmbH bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung der Theater Meißen gGmbH.
  30. Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte angegebenen Platz. Der Wechsel auf einen unbesetzten Platz ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl.
  31. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen behält sich die Theater Meißen gGmbH vor, Ersatzplätze zuzuweisen.
  32. Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbedingungen personenbezogenen Daten durch die Theater Meißen gGmbH gespeichert und verarbeitet werden. Bei Fragen und Hinweisen steht der Datenschutzbeauftragte der Theater Meißen gGmbH als Auskunftspartner zur Verfügung.
  33. Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen der Theater Meißen gGmbH wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
  34. Bei Abgabe der Garderobe erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Für Schüler- oder Sonderveranstaltungen können andere Regelungen getroffen werden.
  35. Die Theater Meißen gGmbH übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.
  36. Die Haftung für die in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  37. Die Theater Meißen gGmbH übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Besuchers.
  38. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.
  39. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch den Besucher haftet die Theater Meißen gGmbH nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.
  40. Stellt der Besucher Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Die Theater Meißen gGmbH haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.
  41. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der Besucher der Theater Meißen gGmbH die im Rahmen der Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten.
  42. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der Theater Meißen gGmbH gefunden werden, müssen beim Personal der Theater Meißen gGmbH oder anderen von der Theater Meißen gGmbH beauftragten Personen abgegeben werden.
  43. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal der Theater Meißen gGmbH oder anderen von der Theater Meißen gGmbH beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.
  44. Fotografieren sowie Bild- und / oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Pressefotos sind nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.
  45. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadenersatzpflichten aus.
  46. Personen, die unerlaubterweise Fotoaufnahmen, Bild- und / oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen von der Theater Meißen gGmbH oder von ihr beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.
  47. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.
  48. Die Theater Meißen gGmbH behält sich das Recht vor, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen daraus zu löschen. Die Theater Meißen gGmbH gibt die entsprechenden Filme und Tonbänder anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.
  49. Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonbändern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- und Tonträger befindlichen Aufnahmen.
  50. Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der Besucher damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
  51. Die Theater Meißen gGmbH übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Störer des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen.
  52. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen der Theater Meißen gGmbH oder anderer Personen, die von der Theater Meißen gGmbH beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
  53. Die Haftung der Theater Meißen gGmbH ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  54. Die Geschäftsbedingungen treten zum 01.05.2018 in Kraft. Gerichtsstand ist Meißen.

 

Meißen, 30.04.2018
Ann-Kristin Böhme

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